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Konferenzdolmetscher (EN/ES DE)

Beeidigter Übersetzer (ES DE)

Beeidigter Übersetzer

Als staatlich geprüfter und vom Landgericht Würzburg öffentlich bestellter Übersetzer für Spanisch und Deutsch, biete ich Ihnen beglaubigte Übersetzungen für Ihre amtlichen Dokumente, die von allen Gerichten, Behörden, Universitäten und sonstigen Einrichtungen bundesweit und im Ausland akzeptiert werden.

Schnelle Auftragsabwicklung

Haben Sie es eilig? Bei sofortiger Auftragserteilung erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit ein Angebot, und nach Vorlage eines Zahlungsnachweises kann Ihr Auftrag direkt bearbeitet werden. Ihre Übersetzung wird dann innerhalb weniger Tage oder sogar noch am selben Tag versandfertig sein.

Persönliche Beratung

Im Gegensatz zu den oft langen Kommunikationswegen durch unterschiedliche Ansprechpartner in Übersetzungsagenturen stehe ich Ihnen unmittelbar zur Verfügung, sodass ich etwaige Unklarheiten ohne Umwege und damit verbundene Wartezeiten lösen kann.

Was macht eine gute beglaubigte Übersetzung aus?

Sie sollte in erster Linie ihren Zweck erfüllen – und das am besten möglichst schnell! Im Vordergrund stehen inhaltliche Korrektheit und Vollständigkeit, damit Ihnen keine nachträglichen Probleme entstehen.
 

Beglaubigte Übersetzungen

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Wenn Sie eine ausländische Urkunde bei einer deutschen Behörde vorlegen möchten, muss diese meist beglaubigt übersetzt werden. Für beglaubigte Übersetzungen gibt es besondere Anforderungen. Hierbei werden die Vollständigkeit und Richtigkeit durch Stempel und Unterschrift eines öffentlich bestellten Übersetzers bestätigt. Meine beglaubigten Übersetzungen erfüllen die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland und werden von allen Behörden (z. B. Standesämter, Gerichte) und sonstigen Institutionen akzeptiert.

Ablauf einer Übersetzungsanfrage

  1. Bitte füllen Sie die erforderlichen Felder (*) im Kontaktformular aus (einschließlich Screenshots/Scans der zu übersetzenden Dokumente).
  2. Ich überprüfe Ihre Dokumente und erstelle ein unverbindliches Angebot. Der Preis hängt ab von Länge, Komplexität, Formatierungsaufwand und gefordertem Liefertermin.
  3. Falls Ihnen mein Angebot zusagt, können Sie nun entweder per Banküberweisung oder PayPal bezahlen.
  4. Sobald ich Ihren Zahlungsnachweis erhalten habe, beginne ich mit der Übersetzung und benachrichtige Sie, sobald sie verschickt wurde.
 

Anfrageformular

Möchten Sie ein unverbindliches Angebot erhalten? Füllen Sie hierzu bitte das nachstehende Kontaktformular aus. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen ohne Dateianhang keinen konkreten Preisvorschlag unterbreiten kann.








    Übersetzung mit Beglaubigung: janein


    Expressversand

    Dateien*:




     

    Oft benötigte Dokumente

    Ausweisdokumente

    Kontaktieren Sie mich gerne für eine beglaubigte Übersetzung Ihres Personalausweises, Reisepasses, Führerscheins, oder sonstigen Ausweisdokumenten.

    Gerichtliche Dokumente

    Hierzu gehören z. B. Klageschriften oder Urteilsverkündungen. Ihre vertraulichen Daten werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

    Führungszeugnisse

    Enthalten Informationen über etwaige Vorstrafen des Antragstellers. Sie können häufig online beantragt werden. Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen und besonders in Ländern außerhalb der EU gibt es einiges zu beachten. Ein deutsches Führungszeugnis kann bei der örtlichen Meldebehörde oder beim Bundesjustizamt beantragt werden. Es wird in deutscher, englischer und französischer Sprache abgedruckt.

    Bildungsabschlüsse

    Für eine Bewerbung im Ausland werden Arbeitgeber, Schulen und Universitäten häufig eine beglaubigte Übersetzung Ihrer bisherigen Zeugnisse verlangen. Kontaktieren Sie mich gerne für ein individuelles Angebot für Ihr Diplom, Bachelor- oder Masterabschluss, Abiturzeugnis, oder sonstige Bildungsabschlüsse.

    Geburtsurkunden

    Erforderlich für die Ausstellung von Ausweisdokumenten, Eheschließung, oder auch Einbürgerungsverfahren. Enthält u. a. Angaben über Namen, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, sowie Vor- und Familiennamen der Eltern. Die zuständige Stelle für die Ausstellung ist das Standesamt Ihres Geburtsortes.

    Scheidungsurkunden / Scheidungsurteile

    Falls Sie im Ausland geheiratet oder sich geschieden haben, wird für eine erneute Eheschließung eine beglaubigte Übersetzung der Scheidungsurkunde benötigt. Diese enthält Informationen über die ehemaligen Ehepartner, den Scheidungsgrund, die Prozessumstände und eine Zusammenfassung des Beschlusses.

    Heiratsurkunden / Eheurkunden

    Rechtskräftiger Nachweis über die eingegangene Eheschließung. Falls Sie im Ausland geheiratet haben, wird im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens normalerweise eine beglaubigte Übersetzung gefordert. Häufig benötigt im Falle einer Namensänderung, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, dem Finanzamt, oder der Versicherung.

    Ledigkeitsbescheinigungen / Ehefähigkeitszeugnisse

    Wenn Sie in Deutschland heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten, benötigen Sie ein offizielles Dokument, in dem Ihr aktueller Familienstand vermerkt ist. Sie erhalten eine Ledigkeitsbescheinigung beim Standesamt Ihres aktuellen Wohnsitzes.

    Apostillen

    In manchen Fällen wird zusätzlich zu Ihrer Urkunde noch eine weitere Form der Beglaubigung gefordert – eine sogenannte „Apostille“. Sie beglaubigt die Echtheit Ihrer Urkunde, sodass sie im Ausland anerkannt werden kann. Ob Sie eine Apostille benötigen hängt u. a. davon ab, ob zwischen dem Land der Ausstellung und dem der Vorlage ein Abkommen zur Vereinheitlichung von Beglaubigungsverfahren besteht. Dies wird Ihnen von der jeweiligen Institution mitgeteilt. Falls Ihre Urkunde mit einer Apostille versehen ist, muss diese mit übersetzt werden.

     

    FAQ

    Werden meine Daten vertraulich behandelt?

    Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten ist vertraulich und erfolgt in Übereinstimmung mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Alle Übersetzungen werden von mir selbst angefertigt und Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen oder die Löschung Ihrer Daten veranlassen - eine formlose E-Mail oder z. B. die Nutzung des Frageformulars reicht hierfür aus.

    Was passiert, wenn es ein Problem mit der Übersetzung gibt?

    Falls Sie Fragen haben oder es ein Problem geben sollte, können Sie mich jederzeit über das Kontaktformular oder per Mail kontaktieren. Ich werde mich sofort um Ihr Anliegen kümmern und Ihre Fragen klären. Falls ein Übersetzungsfehler vorliegen sollte, werde ich umgehend ein berichtigtes Exemplar anfertigen und Ihnen dieses schnellstmöglich und kostenfrei zukommen lassen.

    Schicken Sie mir nachträglich ein zusätzliches Exemplar meiner beglaubigten Übersetzung zu?

    Falls Sie mehr als ein Exemplar derselben beglaubigten Übersetzung benötigen, können Sie mir dies im Vorfeld über das Kontaktformular mitteilen. Nutzen Sie hierzu bitte das Feld „Anmerkungen“ im Kontaktformular. Hierfür fallen keine weiteren Kosten an. In den meisten Fällen reicht allerdings ein Exemplar aus. Für nachträgliche Anfragen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zzgl. Porto berechnet.

    Gibt es einen Unterschied zwischen einem beeidigten / ermächtigten / vereidigten / amtlichen Übersetzer?

    Bei diesen Bezeichnungen handelt es sich um Synonyme, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen können. Als in Bayern beeidigter Übersetzer lautet mein Titel „Öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die spanische Sprache".

    Wird Ihre Übersetzung wirklich von allen Ämtern und Institutionen akzeptiert?

    Als beeidigter Übersetzer für Spanisch und Deutsch werden meine Übersetzungen von allen Ämtern in Deutschland und auch im Ausland akzeptiert. Am Ende der Übersetzung muss die Richtigkeit und Übereinstimmung der Übersetzung mittels Unterschrift und Stempel des beeidigten Übersetzers beglaubigt werden. Die Übersetzung wird zusammen mit den Kopien der Originaldokumente zusammengeheftet und erneut mit einem Stempel versehen.

    Frageformular

    Ihr Anliegen wurde in den FAQs nicht behandelt? Gerne können Sie mir über dieses Formular eine Frage stellen!